Immobilienrecht
Verträge für Immobilien müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Darüber hinaus koordiniert der Notar regelmäßig die rechtliche Abwicklung des Kaufs.
Kaufvertrag
Dies gilt für alle Arten von Immobilienkäufen, d.h. für Eigentumswohnungen und Grundstücke mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien.
Zur Vorbereitung eines Kaufvertrages stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dafür benötigen wir verschiedene Informationen. Diese können Sie uns am Einfachsten über das Online-Formular übermitteln, das Sie rechts finden. Wir bereiten dann einen Kaufvertragsentwurf vor und stimmen mit Ihnen einen Beurkundungstermin ab.
KaufvertragOnline-Formular
Betreuung von Aufteilungen
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Betreuung von Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und von Bauträgerobjekten/Projektentwicklungen.
Übertragungs- und Schenkungsverträge
Daneben beurkunden wir auch Übertragungs- und Schenkungsverträge für Grundbesitz. Daten dazu können Sie uns über unser Online-Formular übermitteln, das Sie nebenstehend finden.
ÜbertragungsvertragOnline-Formular
Grundschuldbestellungen
Auch Grundschuldbestellungen und andere grundbuchrelevante Erklärungen betreuen wir notariell. Zur weiteren Abstimmung hierfür können Sie sich gerne per Email oder telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns telefonisch unter +49(0)40 – 36 11 18 41.