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Immobilienrecht

Verträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Darüber hinaus koordiniert der Notar regelmäßig die rechtliche Abwicklung des Immobilienkaufs.

Immobilienkaufvertrag

Dies gilt für alle Arten von Immobilienkäufen, d.h. für Eigentumswohnungen und Grundstücke mit Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien.

Zur Vorbereitung eines Immobilienkaufvertrages stehen wir Ihnen vom Notariat Rothenbaumchaussee gerne zur Verfügung. Dafür benötigen wir verschiedene Informationen. Diese können Sie uns am einfachsten über das Online-Formular übermitteln. Wir bereiten dann einen Kaufvertragsentwurf für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück vor und stimmen mit Ihnen einen Beurkundungstermin in unserem Notariat ab.


Betreuung von Aufteilungen

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Betreuung von Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und von Bauträgerobjekten/Projektentwicklungen.


Übertragungs- und Schenkungsverträge

Daneben beurkunden wir auch Übertragungs- und Schenkungsverträge für Grundbesitz. Daten dazu können Sie uns über unser Online-Formular übermitteln, das Sie nebenstehend finden.


Grundschuldbestellungen

Auch Grundschuldbestellungen und andere grundbuchrelevante Erklärungen betreuen wir notariell. Zur weiteren Abstimmung hierfür können Sie sich gerne per Email oder telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns telefonisch unter +49(0)40 – 36 11 18 41.



Rothenbaumchaussee 80c
(Eingang Hallerstraße)
20148 Hamburg