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Immobilienrecht

Verträge für Immobilien müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Darüber hinaus koordiniert der Notar regelmäßig die rechtliche Abwicklung des Kaufs.

Kaufvertrag

Dies gilt für alle Arten von Immobilienkäufen, d.h. für Eigentumswohnungen und Grundstücke mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien.

Zur Vorbereitung eines Kaufvertrages stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dafür benötigen wir verschiedene Informationen. Diese können Sie uns am Einfachsten auf unserem Datenblatt übermitteln, das Sie rechts finden. Bitte senden Sie uns dieses mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, z.B. per Email. Wir bereiten dann einen Kaufvertragsentwurf vor und stimmen mit Ihnen einen Beurkundungstermin ab.


Betreuung von Aufteilungen

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Betreuung von Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und von Bauträgerobjekten/Projektentwicklungen.


Übertragungs- und Schenkungsverträge

Daneben beurkunden wir auch Übertragungs- und Schenkungsverträge für Grundbesitz. Daten dazu können Sie uns mit unserem Datenblatt übermitteln, das Sie nebenstehend finden.


Grundschuldbestellungen

Auch Grundschuldbestellungen und andere grundbuchrelevante Erklärungen betreuen wir notariell. Zur weiteren Abstimmung hierfür können Sie sich gerne per Email oder telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns telefonisch unter +49(0)40 – 36 11 18 41.



Rothenbaumchaussee 80c
(Eingang Hallerstraße)
20148 Hamburg